Neben der Grundgebühr staffeln sich unsere Tarife unter anderem nach der Entfernung Ihres Zielortes. Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.
Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Demnach gelten für Freising folgende Preise:
Mindestfahrpreis: | 4 | ,70 € | ||||||||
Kilometerpreis: | je km | 2 | ,00 € | |||||||
Wartezeit pro Stunde: | (auch verkehrsbedingt) | 3 | 0 | ,00 € | ||||||
Zusatzgebühr: | Großraumtaxi / ab 5 Personen | 7 | ,50 € | |||||||
mitnahme Fahrrad | 7 | ,50 € | ||||||||
(1) Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten für Taxiunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Freising
(2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne von §47 Abs. 4 PBefG umfasst die Gebiete Landkreis Freising, Erding und München sowie die Landeshauptstadt München.
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich, ohne Berücksichtigung der Personenzahl, aus dem Grundpreis zuzüglich mindestens einer Schalteinheit, dem Kilometerpreis bzw. dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.
(2) Der Mindestfahrpreis (Grundpreis + 1. Schalteinheit) beträgt 4,70 Euro
(3) Kilometerpreis (Tarifstufe 1):
(4) Wartezeitpreis (Tarifstufe 2):
Wartepreis
Wartezeit - auch verkehrsbedingt - je Stunde EURO 30,00
(0,20 EURO je 24,00 Sekunden)
Verkürzte Form Taxitarifordnung Freising - FSTTO vom 11.02.2021 (In-Kraft-Treten am 01. März 2021)