Neben der Grundgebühr staffeln sich unsere Tarife unter anderem nach der Entfernung Ihres Zielortes. Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.
Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Demnach gelten für Freising folgende Preise:
Mindestfahrpreis: | 5 | ,70 € | ||||||||
Kilometerpreis: | je km | 2 | ,50 € | |||||||
Wartezeit pro Stunde: | (auch verkehrsbedingt) | 3 | 8 | ,00 € | ||||||
Zusatzgebühr: | Großraumtaxi / ab 5 Personen | 1 | 0 | ,00 € | ||||||
mitnahme Fahrrad | 7 | ,50 € | ||||||||
Pauschalpreis (Festpreis): | rufen Sie uns an unter 08161-3661 und vereinbaren Sie einen Festpreis |
(1) Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten für Taxiunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Freising
(2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne von §47 Abs. 4 PBefG umfasst die Gebiete Landkreis Freising, Erding und München sowie die Landeshauptstadt München.